Strompreiserhöhung zum 1. Februar 2011
 Hameln, 14. Dezember 2010

Der Ausbau der erneuerbaren Energien als wichtiger Beitrag zum Klimaschutz schreitet zügig voran. Der Gesetzgeber unterstützt die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse oder Erdwärme durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit einer Einspeisevergütung für den Anlagenbetreiber. Durch eine Kostenumlage auf den Strompreis wird die Förderung der erneuerbaren Energien von allen Verbrauchern gemeinsam getragen.

Die Stromanbieter, und damit auch die Stadtwerke Weserbergland, sind dafür verantwortlich, beim Kunden diese EEG-Umlage zu erheben. Für jeden Stromanbieter gilt die gleiche Umlage, denn sie wird bundeseinheitlich festgelegt.

 

Bereits für 2010 stieg die EEG-Umlage deutlich um 0,80 Cent netto pro Kilowattstunde an. „Die Optimierung der Strombeschaffung ermöglichte es uns 2010, diese gestiegene gesetzliche Abgabe kompensieren und somit die Strompreise seit dem Marktstart der Stadtwerke Weserbergland im Juni 2009 stabil halten zu können“, erklärt Jürgen Peterson, Geschäftsführer der Stadtwerke.

 

Für das Jahr 2011 steigt der Anteil der Kosten für die Umlage gemäß EEG erneut deutlich von netto 2,047 Cent  auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde.

 

“Dieser sprunghafte Anstieg, auf den wir keinen Einfluss haben, sorgt auch bei uns nun für eine notwendige Preisanpassung“, sagt der Vertriebsleiter der Stadtwerke Weserbergland, Christian Riepe.  Ab dem 1. Februar 2011 steigen die Strompreise bei den Stadtwerken Weserbergland um 1,67 Cent brutto (1,40 Cent netto) pro Kilowattstunde. Der Grundpreis bleibt stabil. Für diese neuen Preise bieten die Stadtwerke eine Garantie bis 31.12.2011.

 

Für einen durchschnittlichen Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh erhöht sich der Preis dadurch um monatlich 4,18 Euro brutto.

Steuern, Abgaben und Umlagen beeinflussen maßgeblich den Strompreis. So wird im Jahr 2011 der Strompreis zu 46 Prozent aus Steuern, Abgaben und Umlagen bestehen. Weitere 24 Prozent sind Kosten der Netznutzung, rund
25 Prozent Kosten der Energiebeschaffung. 5 Prozent entfallen auf den Vertrieb und die Verwaltung.

„Durch diese sicherlich nicht erfreuliche Erhöhung des Strompreises ergeben sich keinerlei finanzielle Vorteile für die Stadtwerke Weserbergland “, betont Helmut Feldkötter, ebenfalls Geschäftsführer der Stadtwerke. „Diese Beträge müssen von uns in voller Höhe abgeführt werden, damit sie anschließend im bundesweiten Umlageverfahren an die Betreiber entsprechender regenerativer Anlagen als Einspeisevergütung ausgezahlt werden. So ist die EEG-Umlage auch eine wichtige Investition in die Zukunft, für eine umweltschonende und klimaneutrale Energieerzeugung, vor allem vor dem Hintergrund der Diskussion um die Atommüll-Endlagerung in Zusammenhang mit der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke.“


Durch den stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien wird die EEG-Umlage aller Voraussicht nach in den folgenden Jahren steigen. Solange, bis die fallenden Einspeisevergütungen an Betreiber von Anlagen aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ entsprechend gegenläufig sind.


Alle Kunden werden in den kommenden Tagen schriftlich über die Strompreisanpassung informiert. Umfassende Informationen zu den neuen Preisen finden sich auch unter www.stadtwerke-weserbergland.de. Telefonisch informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke  unter der kostenlosen Rufnummer 0800 5 888 939  montags bis freitags von 08.00-20.00 Uhr sowie samstags von 9.00 bis 13.00 Uhr.

 

Für eine individuelle Beratung rund um die Preise, die Produkte oder die weiteren Dienstleistungen der Stadtwerke stehen die Fachberater im Kundencenter in der Hafenstraße 14 montags bis donnerstags von 8.00 – 17.00 Uhr und freitags von 08.00-15.00 Uhr gerne auch persönlich zur Verfügung.

 

Kunden, die eine exakte Abgrenzung des Verbrauches zum 1. Februar 2011 wünschen, haben wie immer die Möglichkeit, den Stadtwerken den Stand mit Angabe der Zählernummer zu diesem Datum schriftlich, per Fax oder über das Formular Zählerstandsübermittlung im Internet mitzuteilen. Anderenfalls erfolgt eine rechnerische Abgrenzung des Stromverbrauchs.

 

 
 

 

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